|
Abgeltungssteuer beim Verkauf von Immobilien berücksichtigen! 1.09.08 16:38 Alter: 2 yrs Kategorie: Finanz-News
Verkäufer von Immobilien sollten auch die ab 01.01.2009 gültige Abgeltungssteuer und die damit verbundenen Regelungen im Auge haben. Sofern weniger als zehn Jahre zwischen Erwerb und Verkauf der Immobilie liegen, müssen Gewinne als Veräußerungsgewinn in der Steuererklärung aufgeführt werden, Verluste können mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Wird eine Immobilie, die mit Verlust verkauft werden muss, noch in 2008 veräußert, so kann der Verlust sowohl mit den Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften aus 2008 als auch für die Zeit von 2009 bis 2013 auch teilweise mit Kapitaleinnahmen, die der Abgeltungssteuer unterworfen sind, verrechnet werden. Ab 2009 können Verluste aus Immobiliengeschäften dagegen kaum noch verrechnet werden.
<- Zurück zu: Finanz-News |