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Landgericht Coburg: Private Haftpflichtversicherung gilt i.d.R. nur für selbstbewohnte Immobilie 5.10.08 22:26 Alter: 2 yrs Kategorie: Finanz-News
Das Landgericht Coburg bestätigte die Auffassung einer Versicherungsunternehmes, wonach die Private Haftpflichtversicherung nur für die eigengenutzte Immobilie gilt. Im konkreten Fall hatte ein Hausbesitzer bei Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung nur ein Wohnhaus. Später kam aus beruflichen Gründen ein zweites hinzu, in welches er dann umzog, das erste wurde zunächst vermietet, stand dann aber leer. In dieser Zeit kam es zu einem Frostschaden in der Wasserleitung, der auch einen höheren Schaden im Nachbargebäude verursachte. Diesen Schaden wollte er von der Haftpflichtversicherung regulieren lassen, welche aber die Leistung mit Verweis auf die Versicherungsbedingungen verweigerte.
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